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KG, 24.06.1996 - 24 W 3110/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 10, 23
Wirkung eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrheitsbeschluss; Kostenverteilungsschlüssel; Teilungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Gemeinschaftsordnung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 76 II (WEG) 174/94
- LG Berlin - 87 T 484/94
- KG, 24.06.1996 - 24 W 3110/95
Papierfundstellen
- FGPrax 1996, 214
- ZMR 1996, 621
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90
Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von …
Auszug aus KG, 24.06.1996 - 24 W 3110/95
Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 127, 99 = NJW 19g4, 3230) entschieden, daß ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluß, der nicht rechtzeitig angefochten worden ist, auch gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (vgl. § 10 Abs. 2 WEG ) wirkt und seine Wirksamkeit nicht etwa mit dem Eintritt eines Sondernachfolgers verliert (vgl. hierzu Senat, Beschluß vom 6. Juni 1990 - 24 W 1227/90 -, NJW-RR 1991, 213 = WE 1990, 207 = WuM 1990, 363 = GE 1991, 53). - BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …
Auszug aus KG, 24.06.1996 - 24 W 3110/95
Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 127, 99 = NJW 19g4, 3230) entschieden, daß ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluß, der nicht rechtzeitig angefochten worden ist, auch gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (vgl. § 10 Abs. 2 WEG ) wirkt und seine Wirksamkeit nicht etwa mit dem Eintritt eines Sondernachfolgers verliert (vgl. hierzu Senat, Beschluß vom 6. Juni 1990 - 24 W 1227/90 -, NJW-RR 1991, 213 = WE 1990, 207 = WuM 1990, 363 = GE 1991, 53). - KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95
Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten
Auszug aus KG, 24.06.1996 - 24 W 3110/95
Auch wenn sich die Antragstellerin nur gegen die ihre Wohneinheiten betreffende Einzelabrechnung wendet, ist Verfahrensgegenstand das gesamte Abrechnungswerk (vgl. Senat, Beschluß vom 27. März 1996 - 24 W 5414/95 -, NJW-RR 1996, 8449), so daß der Senat für die Bemessung des Geschäftswertes 25 % des Gesamtvolumens der Jahresabrechnung von rund 120.000,-- DM, also 30.000,-- DM, sowie 5.000,-- DM als Wert für die Beschlußanfechtung betreffend die Verwalterentlastung zugrunde gelegt hat (…vgl. Hauger in Weitnauer a.a.O., § 48 Rdn. 4 m. w. N.).